Honorar

Der aus dem Lateinischen stammende Begriff Honorar (von honorarium = Ehrengeschenk) bezeichnet die Vergütung von freiberuflichen Leistungen.

Ich möchten Ihnen bereits hier einen Hinweis zur Höhe des anfallenden Honorars geben, damit Sie einen ersten Anhaltspunkt für Ihre weiteren Überlegungen haben.


Die Höhe meines Honorars für Wertermittlungs-gutachten ist grundsätzlich frei verhandelbar. Etwaige Honorarrichtlinien stellen nur unverbindliche Empfehlung für Immobilienbewertungssachverständige dar.

Kurzgutachten
ca. 10-15 Seiten inkl. Anlagen


Inhalt /Art der Gutachten:

- Objektbesichtigung (innen und außen)

- Anwendung mehrerer Wertermittlungsverfahren, wenn die Datenqualität und -quantität dies zulassen


Möglich für:

- Bodenwertermittlung

- Eigentumswohnungen

- Ein- und Zweifamilienhäuser


Diese Art der Bewertung ist ideal, wenn Sie den aktuellen Wert, z. B. für einen Verkauf etc. ermitteln möchten.


Für die Erstellung eines Kurzgutachtens von Einfamilien- Doppel- und Reihenhäusern sowie von klassischen Eigentums-wohnungen berechnen wir ein pauschales Honorar ab € 595,00 inkl. MwSt.

Kompaktgutachten

ca. 40-50 Seiten inkl. Anlagen

Inhalt/Art des Gutachten:

- Objektbesichtigung (innen und außen)
- kurze Objektbeschreibung
- kurze Lagebeschreibung
- Fotodokumentation der Objektbesichtigung
- Anwendung mehrerer Wertermittlungsverfahren, wenn die Datenqualität und  -quantität dies zulassen
- Herleitung und Begründung der Bewertungsansätze


Möglich für:

- Bodenwertermittlung

- Eigentumswohnungen

- Ein- und Zweifamilienhäuser

- Mehrfamilienhäuser

- Wohn- und Geschäftshäuser


Diese Art der Bewertung ist ideal für die unabhängige Wertermittlung bei Trennungen, Scheidungen oder auch bei Erbauseinandersetzungen geeignet.


Für die Begutachtung und Erstellung eines Kompaktgutachten von Einfamilien- Doppel- und Reihenhäusern sowie von klassischen Eigentumswohnungen berechnen wir ein pauschales

Honorar ab € 952,00 inkl. MwSt.

Vollgutachten

ca. 80 Seiten inkl. Anlagen


Inhalt/Art des Gutachtens:
- Objektbesichtigung (innen und außen)

- ausführliche Lage- und Objektbeschreibung

- Erläuterung von Fachbegriffen

- Aufführen von Richtlinien- und Verordnungstexten

- Berücksichtigung von Rechten und Belastungen (Wegerechten, Leitungsrechten, Wohnungsrechte, Erbbaurechte, Baulasten, …)

- Fotodokumentation der Objektbesichtigung

- Anwendung mehrerer Wertermittlungsverfahren, wenn die Datenqualität und  -quantität dies zulassen

- ausführliche Herleitung und Begründung der Bewertungsansätze


Möglich für:

- Bodenwertermittlung

- Eigentumswohnungen

- Ein- und Zweifamilienhäuser

- Mehrfamilienhäuser

- Wohn- und Geschäftshäuser

- Büro- und Verwaltungsgebäude

- Gewerbeimmobilien wie Lager-   

und Produktionshallen mit geringem Büroflächenanteil


Die bei der Ausführung des Auftrags entstehenden Nebenkosten werden (soweit sie erforderlich sind) zusätzlich zu dem Honorar berechnet.


Das Honorar wir nach einer ersten, unverbindlichen Besprechung individuell für den entsprechenden Auftrag ermittelt.

Größe, Art und Zustand der Immobilie sind ausschlaggebend!

Maßgeblich für die Erstellung eines Immobiliengutachtens durch eine fachkundige Person sind Faktoren wie die Art, Größe und der Zustand des Objekts. Erst nachdem ich mir ein umfängliches Bild über den Bewertungsumfang gemacht habe, bin ich in der Lage, Ihnen ein seriöses und verbindliches Angebot vorzulegen. Die o. g. Preise sind nur erste Anhaltspunkte für die Erstellung einer "normalen" Bewertung von einer Eigentumswohnung bzw. eines Einfamilienhauses.

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