Immobiliengutachten

"Heute kennen die Menschen von allem den Preis,

aber leider nicht mehr den Wert"

Zitat frei nach Oscar Wild


"Geschätzt wird der Wert, den Preis macht der Markt."

Zitat aus "Ross-Brachmann, Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwertes) von Grundstücken und des Wertes baulicher Anlagen, 29. Auflage, Theodor-Oppermann Verlag"

Der Leistungsumfang 
eines Kompaktgutachtens 
gutachterliche Stellungnahme

  • Ortsbesichtigung durch mich als Sachverständigen

  • Beurteilung/Bewertung sichtbarer und messbarer Bauschäden und Baumängel (z. B. sichtbare Rissbildungen oder messbare Feuchtigkeitsschäden)

  • Plausibilisierung der Angaben zum Bewertungsobjekt (z. B. zum Baujahr der Immobilie, der relevanten Grundstücksgröße oder zu ggf. durchgeführten Modernisierungen)

  • Ermittlung des marktkonformen Immobilienwertes 

  • Erstellung eines schriftlichen Gutachtens (Kurzgutachten) über den ermittelten Verkehrswert

Für wen ist ein Kurzgutachten ausreichend?


Das Kompaktgutachten ist die preisgünstige Alternative zum ausführlichen Verkehrswertgutachten. Die Gutachtenerstellung erfolgt selbstverständlich ohne Beeinträchtigungen in der Qualität. Auf ausführliche Beschreibungseinheiten und Fotodokumentationen wird hierbei allerdings verzichtet. Im Fokus steht hier vorrangig die Wertermittlung.

Info: Zur Vorlage bei Ämtern (z. B. Gericht oder Finanzamt) ist das Kurzgutachten aufgrund des reduzierten Beschreibungsumfangs gegenüber eines ausführlichen Verkehrswertgutachtens nicht geeignet.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass mir für die Erstellung von Kompaktgutachten möglichst aktuelle Unterlagen vorliegen müssen. Dies kann ich, sollten Ihnen keine vorliegen, auch (gegen Gebühr) bei entsprechender Vollmacht bei den entsprechenden Ämtern anfordern.

Der Leistungsumfang eines
Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten 
nach § 194 BauGB

  • Ortsbesichtigung durch mich als Sachverständigen

  • Beurteilung/Bewertung sichtbarer und messbarer Bauschäden und Baumängel (z. B. sichtbare Rissbildungen oder messbarer Feuchtigkeitsschäden)

  • Plausibilisierung der Angaben zum Bewertungsobjekt (z. B. zum Baujahr der Immobilie, der relevanten Grundstücksgröße oder zu ggf. durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen)

  • Beschreibung der Lage des Bewertungsobjektes sowie der rechtlichen Gegebenheiten

  • eine ausführliche Beschreibung der Gebäudebestandteile, der Aufbauten und der allgemeinen Gebäudemerkmale

  • umfangreiche Fotodokumentation

  • ggf. Berücksichtigung vorhandener Belastungen und Dienstbarkeiten  (z. B. Wohnrechte, Wegerechte, Nießbrauch)

  • Ermittlung des marktkonformen Immobilienwertes (Verkehrswert gemäß §194 BauGB)

  • Erstellung eines schriftlichen (ausführlichen) Gutachtens über den ermittelten Verkehrswert

Für wen ist ein Verkehrswertgutachten notwendig?


Ein Verkehrswertgutachten sollte gerichtsfest verwertbar sein. Das bedeutet, dass es vor Gerichten und bei öffentlichen Ämtern (z. B. Finanzamt) oder bei Finanzierungsgesprächen mit Banken anerkannt werden.

Besonders wenn es z. B. um Betreuungsangelegenheiten,  Nachlassverfahren oder um strittige Scheidungen geht, ist die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens anzuraten, da es in diesen Fällen oftmals zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass mir für die Erstellung von Verkehrswertgutachten möglichst aktuelle Unterlagen vorliegen müssen. Dies kann ich, sollten Ihnen keine vorliegen, auch (gegen Gebühr) bei entsprechender Vollmacht bei den entsprechenden Ämtern anfordern.

Mein Leistungsspektrum

Der Umfang des Gutachtens kann nach Absprache individuell mit mir abgestimmt werden.


Wenn nach der Erstellung eines Kurz- oder Kompaktgutachtens die Erstellung eines ausführlichen Verkehrswertgutachtens (Vollgutachten) oder eines Kompaktgutachtens erforderlich werden sollte, wird das Honorar für die Erstellung des Kurz- oder Kompaktgutachtens anteilig auf das Honorar des ausführlichen Voll- oder Kompaktgutachtens unter Beibehaltung des Wertermittlungsstichtages angerechnet.

  • Kurzgutachten

    Art und Inhalt der Gutachten und Umfang der Tätigkeiten

    • Objektbesichtigung (innen und außen)
    • Anwendung mehrerer Wertermittlungsverfahren, wenn die Datenqualität und -quantität dies zulassen

    Für die Immobilienarten:

    • Bodenwertermittlung
    • Eigentumswohnungen
    • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Kompaktgutachten

    Art und Inhalt der Gutachten und Umfang der Tätigkeiten

    • Objektbesichtigung (innen und außen)
    • kurze Objektbeschreibung
    • kurze Lagebeschreibung
    • Fotodokumentation der Objektbesichtigung
    • Anwendung mehrerer Wertermittlungsverfahren, wenn die Datenqualität und  -quantität dies zulassen
    • Herleitung und Begründung der Bewertungsansätze

    Für die Immobilienarten:

    • Bodenwertermittlung
    • Eigentumswohnungen
    • Ein- und Zweifamilienhäuser
    • Mehrfamilienhäuser
    • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Vollgutachten

    Art und Inhalt der Gutachten und Umfang der Tätigkeiten

    • Objektbesichtigung (innen und außen)
    • ausführliche Lage- und Objektbeschreibung
    • Erläuterung von Fachbegriffen
    • Aufführen von Richtlinien- und Verordnungstexten
    • Berücksichtigung von Rechten und Belastungen (Wegerechten, Leitungsrechten, Wohnungsrechte, Erbbaurechte, Baulasten, …)
    • Fotodokumentation der Objektbesichtigung
    • Anwendung mehrerer Wertermittlungsverfahren, wenn die Datenqualität und  -quantität dies zulassen
    • ausführliche Herleitung und Begründung der  Bewertungsansätze

    Für die Immobilienarten:

    • Bodenwertermittlung
    • Eigentumswohnungen
    • Ein- und Zweifamilienhäuser
    • Mehrfamilienhäuser
    • Wohn- und Geschäftshäuser
    • Büro- und Verwaltungsgebäude
    • Gewerbeimmobilien wie Lager- und Produktionshallen mit geringem Büroflächenanteil
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